Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Eine Betreuungsverfügung kann genutzt werden, wenn keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann und Vorgaben für einen zukünftigen Betreuer festgelegt werden sollen. Sie haben auch die Möglichkeit den Betreuungsverein Bergedorf in Ihrer Betreuungsverfügung zu benennen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Unsere Beratung umfasst auch die individuelle Unterstützung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Zudem beraten und unterstützen wir bereits tätige und zukünftige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen in Ihren Einrichtungen und Institutionen zu diesen Themen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns gerne an!