Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung für Erwachsene.
Das Betreuungsgericht kann eine rechtliche Betreuung einrichten für Menschen, die bedingt durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung Hilfe benötigen, um den Alltag zu organisieren und um ihre Rechte geltend zu machen.
Eine rechtliche Betreuung ist eine regelnde und organisierende Hilfe. So kann eine Betreuerin oder ein Betreuer zum Beispiel für die Haushaltsführung einen ambulanten Pflegedienst organisieren oder das Vermögen der Betreuten verwalten.
Leitgedanken des Betreuungsrechts sind die Erhaltung der Selbständigkeit und die Achtung der Wünsche der betreuten Menschen.
Das Betreuungsrecht betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Betreuung und die Vorrangigkeit privater Vorsorge durch Vorsorgevollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche Angelegenheiten zu entscheiden für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Betreuungsvereine informieren kostenfrei über Vorsorgevollmachten und beraten bei deren Erstellung. Zudem beraten und unterstützen wir Bevollmächtigte bei ihrer Tätigkeit.
Betreuungsverfügung
Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Eine Betreuungsverfügung kann genutzt werden, wenn keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann und Vorgaben für einen zukünftigen Betreuer festgelegt werden sollen.
Unsere Beratung umfasst auch die individuelle Unterstützung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Zudem beraten und unterstützen wir bereits tätige und zukünftige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen in Ihren Einrichtungen und Institutionen zu diesen Themen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns gerne an!
Patientenverfügung
Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Mit einer Patientenverfügung werden im Vorwege Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen am Lebensende festgelegt. Eine Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich verbindlich geworden. Eine zusätzliche ärztliche Beratung wird unbedingt empfohlen. Auch für die Patientenverfügung finden Sie hier einen kurzen Erläuterungsfilm.
Unsere Beratung umfasst auch die Frage, wie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellt werden soll. Zudem beraten und unterstützen wir tätige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen zu diesen Themen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
Vorsorgevollmacht
Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Die wichtigste Vorsorgeverfügung ist die Vorsorgevollmacht.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Vertretung für den Fall geregelt, dass die eigene Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, z.B. aufgrund von Erkrankung oder Behinderung, eingeschränkt ist. Hiermit können z.B. erwachsene Kinder von ihren Eltern bevollmächtigt werden, behördliche, gesundheitliche und andere alltägliche Angelegenheiten stellvertretend zu regeln.
Erste Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht finden Sie zusammengefasst im folgenden Video:
Unsere Beratung umfasst auch die Frage, wie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellt werden soll. Zudem beraten und unterstützen wir tätige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen zu diesen Themen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie, gut erklärt und illustriert, weiterführende Informationen rund um die Vorsorge und rechtliche Betreuung: