Betreuungsverein Bergedorf
  • Start
  • Über uns / Team
    • Über uns
    • Team
  • Vorsorge
    • Das Betreuungsrecht
    • Die Vorsorgevollmacht
    • Die Patientenverfügung
    • Die Betreuungsverfügung
    • Weiterführende Informationen
  • Ehrenamt
  • Praktikum
  • Veranstaltungen
    • Einführungsveranstaltungen
    • Fortbildungen
    • Erfahrungsaustausch
  • Downloads
  • Kontakt
  1. Aktuelle Seite:  
  2. Startseite
  3. Vorsorge

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch die gesetzliche Vertretung für Erwachsene.

Das Betreuungsgericht kann eine rechtliche Betreuung einrichten für Menschen, die bedingt durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung Hilfe benötigen, um den Alltag zu organisieren und um ihre Rechte geltend zu machen.

Eine rechtliche Betreuung ist eine regelnde und organisierende Hilfe. So kann eine Betreuerin oder ein Betreuer zum Beispiel für die Haushaltsführung einen ambulanten Pflegedienst organisieren oder das Vermögen der Betreuten verwalten.
Leitgedanken des Betreuungsrechts sind die Erhaltung der Selbständigkeit und die Achtung der Wünsche der betreuten Menschen.

Das Betreuungsrecht betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Betreuung und die Vorrangigkeit privater Vorsorge durch Vorsorgevollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche Angelegenheiten zu entscheiden für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Betreuungsvereine informieren kostenfrei über Vorsorgevollmachten und beraten bei deren Erstellung. Zudem beraten und unterstützen wir Bevollmächtigte bei ihrer Tätigkeit.  

Betreuungsverfügung

Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Eine Betreuungsverfügung kann genutzt werden, wenn keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann und Vorgaben für einen zukünftigen Betreuer festgelegt werden sollen. Sie haben auch die Möglichkeit den Betreuungsverein Bergedorf in Ihrer Betreuungsverfügung zu benennen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Unsere Beratung umfasst auch die individuelle Unterstützung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Zudem beraten und unterstützen wir bereits tätige und zukünftige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen in Ihren Einrichtungen und Institutionen zu diesen Themen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns gerne an!

Patientenverfügung

Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Mit einer Patientenverfügung werden im Vorwege Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen am Lebensende festgelegt. Eine Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich verbindlich geworden. Eine zusätzliche ärztliche Beratung wird unbedingt empfohlen. Auch für die Patientenverfügung finden Sie hier einen kurzen Erläuterungsfilm.

Unsere Beratung umfasst auch die Frage, wie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellt werden soll. Zudem beraten und unterstützen wir tätige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen zu diesen Themen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

 

Vorsorgevollmacht

Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Die wichtigste Vorsorgeverfügung ist die Vorsorgevollmacht.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Vertretung für den Fall geregelt, dass die eigene Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, z.B. aufgrund von Erkrankung oder Behinderung, eingeschränkt ist. Hiermit können z.B. erwachsene Kinder von ihren Eltern bevollmächtigt werden, behördliche, gesundheitliche und andere alltägliche Angelegenheiten stellvertretend zu regeln.

Erste Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht finden Sie zusammengefasst im folgenden Video:

Unsere Beratung umfasst auch die Frage, wie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellt werden soll. Zudem beraten und unterstützen wir tätige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen zu diesen Themen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

 

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie, gut erklärt und illustriert, weiterführende Informationen rund um die Vorsorge und rechtliche Betreuung:

ZDF.de Pflege / Betreuung / gesetzliche Betreuer