Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zu Ihrer Unterstützung bestellt.

Das seit 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.

Zentrale Punkte der rechtlichen Betreuung sind:

- Mehr Selbstbestimmung betreuter Menschen
- Wünsche betreuter Menschen zum zentralen Maßstab für diese Aufsicht und Kontrolle
- Rechtliche Betreuung nur, wenn andere Hilfen nicht ausreichen
- Einsatz ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Sie haben Interesse an ehrenamtlichen Tätigkeiten? Wir suchen ehrenamtliche Betreuer*innen. Kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. ist ein gesetzlich anerkannter und von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz geförderter Betreuungsverein.

Betreuungsverein Bergedorf e.V.
Ernst-Mantius-Straße 5
21029 Hamburg
040 / 721 33 20
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Sprechzeiten am Dienstag und Freitag von 9 - 12 Uhr sowie
am Donnerstag von 14 - 18 Uhr.

Rufen Sie uns gerne an oder hinterlassen Sie außerhalb der Sprechzeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir rufen Sie zurück!