Gebührenbefreiung für Beglaubigungen
Ab dem 01.01.2023 wird eine Betreuungsrechtsreform in Kraft treten.
Es werden keine Gebühren für öffentliche Beglaubigungen der Vorsorgevollmachten durch das Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz erhoben.
Gebührenbefreiung für Beglaubigungen Ab dem 01.01.2023 wird eine Betreuungsrechtsreform in Kraft treten. Es werden keine Gebühren für öffentliche Beglaubigungen der Vorsorgevollmachten durch das Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz erhoben. |